Fragen und Antworten

Wie hoch sind die Kosten, der Zeitaufwand und wer trägt sie?

Da ein Mediationsverfahren meistens nach wenigen Terminen beendet ist, sind die Kosten, selbst unter Einbezug beratender Anwälte, für die Parteien transparent und überschaubar. In der Regel trägt jeder Konfliktbeteiligte die Kosten seines Anwalts und die anteiligen Kosten des Mediators. Mediatoren werden im allgemeinen nach Stunden bezahlt zzgl. Erfolgsbeteiligung bei Einigung, je nach Komplexität des Konflikts. Eine andere Kostenteilung kann jedoch von den Parteien jederzeit vereinbart werden. Der Stundensatz eines Mediators bewegt sich zwischen 150 und 350 Euro zuzüglich gesetzlicher MwSt. und Auslagen.

Mediationsverfahren sparen Zeit und Geld. Einerseits vermeiden sie die offenen und verdeckten Kosten, die durch ungelöste innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Konflikte entstehen. Zum anderen sind Mediationsverfahren nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Häufig legt Mediation den Grundstein für eine nachhaltig stimmige Geschäftsbeziehung, so dass Reibungspunkte zukünftig offen angesprochen und Gerichtsprozesse vermieden werden können.

Ein Beispiel als Anhaltspunkt: Bei einem Streitwert von € 500.000 liegen die Kosten bei dem staatlichen Gericht (Kosten für zwei Instanzen mit Urteil und für Anwälte) bei ca. € 52.000, für das Schiedsgericht entstehen Kosten in Höhe von € 50.000 und die Mediation mit einem Zeitaufwand von ca. 30 Stunden liegt bei ca. € 10.000 (Quelle IHK).
Helmut Christian Hajek

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