Fragen und Antworten

Wie sind die EU-Richtlinien in Bezug aus Mediation?

Das immer noch relativ rechtsfreie Mediationswesen soll durch die neue Richtlinie EU-weit gesetzlich geerdet werden. In einem Mediationsverfahren getroffene Vereinbarungen sollen EU-weit vollstreckbar werden und damit als Titel zur Durchsetzung der Ansprüche verwendbar sein. Der Beginn der Mediationsverhandlungen soll die Verjährung von Ansprüchen hemmen. Damit soll verhindert werden, dass Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Mediatoren sollen ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, mit dem Ziel die Vertraulichkeit der in der Mediation gewonnen Erkenntnisse zu wahren. In Kraft treten wird die neue EU-Richtlinie im Sommer 2008
Helmut Christian Hajek

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